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Integrationssprachkurse
mit Förderung
durch das BAMF
In den Paragrafen 43–45 des Aufenthaltsgesetzes
heißt es: "Ziel des Integrationskurses ist, den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln. Ausländer sollen dadurch mit den Lebensverhältnissen im Bundesgebiet so weit vertraut werden, dass sie ohne die Hilfe oder Vermittlung Dritter in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können."
Der Integrationskurs richtet sich sowohl an Neuankömmlinge als auch an Menschen, die schon länger in Deutschland leben, aber bisher nur unzureichend Deutsch gelernt haben.
Zuwanderer aus der EU können freiwillig teilnehmen, brauchen dafür aber eine Berechtigung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF).
Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen: einem Sprach- und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs wird Deutsch als Zweitsprache unterrichtet. Im Orientierungskurs geht es vertiefend um Rechtsordnung, Kultur und Geschichte.
Insgesamt umfasst der allgemeine Integrationskurs 645
Unterrichtsstunden:
Basiskurs
Module 1 - 3
300 Unterrichtstunden
Aufbaukurs
Module 4 - 6
300 Unterrichtsstunden
Orientierungskurs
45
Unterrichtsstunden
Für Teilnehmer mit Vorkenntnissen ist ein Beginn
auf einem höheren Niveau möglich. Das
passende Modul wird durch einen Einstufungstest
ermittelt.
Die ASL Internationale Sprachenschule
München bietet diese Integrationskurse durchgängig auf allen Niveaustufen an und führt
alle Abschlussprüfungen durch.
Abschlussprüfung
Der Integrationskurs endet mit
dem Abschlusstest DTZ (Deutsch Test für Zuwanderer)
und mit dem Test zum Orientierungskurs.
Kosten
Der
Integrationskurs kostet 1 € pro
Unterrichtsstunde.
Teilnehmer
können von den Kosten befreit werden,
wenn sie Arbeitslosengeld II oder Hilfe
zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen
oder wenn ihnen die Zahlung wegen ihres
geringen Einkommens besonders schwer fällt.
Kurse, Unterrichtszeiten, Anzahl der
Unterrichtsstunden und Beginn der Integrationskurse
Unterrichtszeit:
08.45 – 13.00
Uhr Montag bis Freitag
Unterrichtsstunden:
25 pro Woche
Start:
alle 4 Wochen
Die
Wiederholung von Aufbaukursen und der
Sprachprüfung unterliegt gemäß den
Vorgaben des BAMF folgenden Bedingungen:
Wenn
ein Teilnehmer immer ordnungsgemäß am
Unterricht teilgenommen und das volle
Stundenkontingent des Integrationskurses
ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung
des Abschlusstests das Niveau B 1 nicht
erreicht hat, kann er einen Antrag auf
einmalige Wiederholung des
Aufbausprachkurses (300
Unterrichtsstunden) stellen. Er kann
dann auch noch einmal kostenlos an der
Sprachprüfung teilnehmen. Der Antrag muss
an die für den Teilnehmer zuständige
Regionalstelle des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge gerichtet
werden.
Die
Teilnehmer müssen beachten, dass für die
Wiederholung des Aufbausprachkurses
zwingend erforderlich ist, dass sie
bereits alle Unterrichtsstunden des
Integrationskurses besucht und in der
Sprachprüfung mindestens das Sprachniveau
A2 erreicht haben. Sofern noch nicht alle
Stunden ausgeschöpft wurden (zum
Beispiel, weil mit einem späteren
Kursabschnitt begonnen wurde), sollte
genau überlegt werden, ob man der
Sprachprüfung teilnehmen möchte. Wenn
diese nicht bestanden wird, sind die
Voraussetzungen für eine Wiederholung
noch nicht erfüllt. Der Teilnehmer muss
zunächst die noch offenen
Unterrichtsstunden besuchen und dann auf
eigene Kosten eine erneute Sprachprüfung
ablegen. Erst dann kann er zur
Wiederholung zugelassen zu werden.
Alphabetisierungskurse
Neben
dem allgemeinen Integrationskurs gibt es
auch spezielle Integrationskurse, z. B.
Alphabetisierungskurse. Solche Kurse haben
einen Umfang von 900 Unterrichtsstunden.
Dazu kommen 45 Unterrichtsstunden des
Orientierungskurses.
ASL
bietet Alphabetisierungskurse für
Teilnehmer an, die
Schwierigkeiten mit der deutschen Schrift oder mit dem Schreiben
allgemein haben.
| Alphabetisierungskurse |
Unterrichtszeit |
Unterrichtsstunden |
Start |
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| Vormittagskurs
|
09.30 – 12.30 |
20 pro Woche |
auf
Anfrage |
| Nachmittagskurs |
14.00 – 17.15 |
20 pro Woche |
alle
12 Wochen |
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Tel.
089-33 28 25 |
Wenn Sie schon
länger in Deutschland leben oder EU-Bürger sind, können Sie den Antrag
auf Zulassung zu einem geförderten Integrationskurs direkt
beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
stellen: Boschetsriederstr. 41, 81379 München.
ASL
freut sich auf Ihren Besuch in der Leopoldstr. 62 in München
und berät Sie, wenn Sie weitere Fragen haben. Sie
können auch gerne unter der Nummer 089-33 28 25 anrufen. Unser
Telefon ist von 8.30 bis 17.00 Uhr für Sie besetzt.
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