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ASL ist natürlich allen Sprachstudenten, die hier Deutsch
lernen möchten, behilflich ein Visum zu bekommen. Viele Fragen
können aber schon vorher beantwortet werden, wenn Sie folgende
Ratschläge und Hinweise genau beachten:
Wer sich für
einen deutschen Studienplatz bewirbt und nicht in der
Europäischen Union oder dem Europäischen
Wirtschaftsraum beheimatet ist, kommt ohne Visum nicht aus. Ausnahmen
gelten noch für Personen aus Australien, Japan, Kanada,
Israel, Neuseeland, USA, Schweiz, Honduras, Monaco und San Marino.
Visum ist jedoch nicht gleich Visum. Ein "Touristenvisum" kann nicht
nachträglich in ein "Studentenvisum" umgewandelt werden. Und
als Tourist darf man in Deutschland nicht studieren. Also: Unbedingt
darauf achten, welches Wort vor "Visum" steht. Für
internationale Studierende und Studienbewerber gibt es drei Arten von
Visa:
- ein Sprachkursvisum, das später nicht in ein Studentenvisum
umgewandelt werden kann,
- ein Studienbewerbervisum, das zunächst für drei
Monate gültig ist und mit einem Nachweis des Besuchs
- eines Deutschkurses
bis zu 18 Monaten verlängert werden kann
- und das Visum zu
Studienzwecken, das für ein Jahr gilt. Um dieses Visum zu
bekommen, braucht man den
- Zulassungsbescheid
der deutschen Hochschule oder eines Studienkollegs und einen Nachweis,
dass der
- Aufenthalt finanziell
abgesichert ist
- Für Au-Pairs gilt: Das Visum kann
nach einem Jahr in Deutschland in ein Visum für
studienvorbereitende
- Sprachkurse
umgewandelt werden, wenn die Voraussetzungen für ein Universitätsstudium
erfüllt sind.
Für einen Antrag auf ein Studienbewerbervisum werden in der
Regel folgende Unterlagen benötigt:
- ein gültiger Reisepass,
- Passfotos,
- eine Hochschulzugangsberechtigung, die in Deutschland anerkannt wird
(das Abiturzeugnis oder ein
entsprechendes Äquivalent). Eine
Anerkennung der Zeugnisse kann bei Zeugnisanerkennungsstelle
- erfolgen,
- Nachweis über die Buchung eines Sprachkurses,
- Nachweis über bisherige Studienleistungen
- und ein Nachweis, dass die komplette Finanzierung für ein
Jahr gesichert ist.
Für den Antrag auf ein Visum zu Studienzwecken wird
zusätzlich noch der Zulassungsbescheid der Hochschule oder des
Studienkollegs benötigt. In manchen Fällen reicht
auch eine Bestätigung der Hochschule, die bescheinigt, dass
der Hochschule die vollständigen Bewerbungsunterlagen
vorliegen.
Beantragt wird das Visum bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen
Konsulat im Heimatland. Und das am besten so früh wie
möglich. Über die konkreten Bedingungen für
den Antrag informieren die deutschen Auslandsvertretungen.
Wenn Sie dazu noch weitere Fragen
haben, können Sie gerne Kontakt mit ASL aufnehmen. Nachdem Sie
einen Kurs bei ASL gebucht und bezahlt haben, bekommen Sie umgehend
eine Bestätigung, die Sie befähigt, Ihren
Visumsantrag mit allen nötigen Unterlagen abzugeben. In den
allermeisten Fällen erhalten Sie dann von der deutschen
Auslandsvertretung ein Visum. Falls Sie trotz allem kein Visum bekommen
sollten, erhalten Sie selbstverständlich Ihre bereits
bezahlten Kursgebühren abzüglich einer kleinen
Bearbeitungsgebühr zurück. Eine Verschiebung des
Kursbeginns ist natürlich möglich und kostenlos.
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